FREIRAUMPLANUNG

Neuerrichtung und Umgestaltung von Freiräumen – Gärten, Parks, Höfe, Plätze, Promenaden, Begegnungszonen, Spielplätze, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, Friedhöfe, Strandbäder sowie Wandern und Leitsysteme.
Interdisziplinäre Planungsaufgaben bei Stadt-, Dorf- und Straßenräumen, Wohnbauprojekten und Gewerbeobjekten – im Team gemeinsam mit ArchitektInnen, RaumplanerInnen, VerkehrsplanerInnen und ÖkologInnen.
Bestandserfassung und -sicherung, Bauaufsicht und Qualitätskontrolle – bei allen Flächen außerhalb von Gebäuden.

Die Freiraumplanung orientiert sich an den Honorarleitlinien der ÖGLA (Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur).

Abwicklung des Projektes bestehend aus den Leistungen Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung & Vergabe, Künstlerische und Technisch-wirtschaftliche Qualitätssicherung sowie der örtlichen Bauüberwachung.

 


01
Vorentwurf

Die Leistungen in der Phase Vorentwurf reichen von der Analyse der Grundlagen, Bestandsanalyse, Abstimmung der Zielvorstellung, Klärung der wesentlichen Zusammenhänge sowie der Erarbeitung eines Planungskonzeptes einschließlich der Untersuchung und Bewertung unterschiedlicher Varianten bis hin zur Ausarbeitung eines Vorentwurfes inklusive Kostenschätzung +/- 25%. Als Abschluss der Phase werden die Ergebnisse dementsprechend zusammengefasst, erläutert und dokumentiert.

 


02
Entwurf

In der Phase Entwurf werden die gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen Anforderungen vertieft und ein entsprechendes Höhenkonzept erstellt. Weiters werden textliche und planliche Aussagen zu Bepflanzung, Materialienauswahl, Ausstattungen und zu Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Darstellung des Entwurfes verwendet. Die Kostenberechnung +/- 10% wird einschließlich zugehöriger Mengenermittlung durchgeführt.

 


03
Genehmigungsplanung

Die Erarbeitung und Zusammenstellung der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen aufgrund des Baurechtes sind Teil der Leistung in der Phase Genehmigungsplanung. Weiters werden Abstimmungen mit den relevanten Behörden und die Einreichung der Unterlagen durchgeführt.

 


04
Ausführungsplanung

Die Erarbeitung der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung sind Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. Die Abstimmung, Koordination und Integration der interdisziplinären Projektbeteiligten und Ihrer Planungsbeiträge sind auch Teil der Leistung. Weiters sind das Darstellen der Freianlagen, inklusive aller, für die Ausführung notwendiger Angaben, Detail- und Konstruktionszeichnungen in der Phase Ausführungsplanung enthalten. Dies umfasst insbesondere die Darstellungen der Oberflächenmaterialien, -befestigungen und des Oberflächenreliefs, Darstellungen zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen sowie die Darstellungen der Vegetation mit Angaben zu den Arten, Sorten und Qualitäten.

 


05
Leistungsverzeichnis, Kostenberechnungsgrundlage

Die Aufstellung der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen und Massen auf Grundlage der Ausführungsplanung. Die Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten und die Ermittlung des Kostenanschlages auf Basis der ermittelten Mengen und Massen sind Teil der Leistung.

 


06
Künstlerische Qualitätssicherung

Sichert die gestalterischen Qualitäten von Vorentwurf und Entwurf und bildet die gestalterische und ökologische Qualitätssicherung aus Auflagen der Genehmigungsplanung. Empfehlungen zu Anpassungen der Bauausführung an die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die Prüfung der von Ausführenden vorgelegenen Werk- und Detailzeichnungen. Die Teilnahme an Übergabe und Schlussfeststellungen sind Teil der Leistung.

 


07
Technisch-wirtschaftliche Qualitätssicherung

Die technisch-wirtschaftliche Qualitätssicherung sichert die Qualitäten des Entwurfs und der Ausschreibungs- und Vergabevereinbarungen bis zum planerischen Leistungsende (meist die Übernahme). Die technisch-wirtschaftliche Qualitätssicherung stellt in der Regel das Ende der Planungsleistung dar und ist mit der Übernahme abgeschlossen. Weiters sind Empfehlungen in Hinblick auf das Vergabeverfahren sowie die Ermittlung geeigneter Bieter und die Durchführung der Ausschreibung enthalten.

 


08
Örtliche Bauaufsicht

Die Örtliche Bauüberwachung umfasst die örtliche Überwachung der planmäßigen Herstellung des Werkes, die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen sowie die Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen. Angaben und Anweisungen des Landschaftsarchitekten auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen. Die Erstellung eines Zeitplanes, direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen sowie die Abnahme von Gewerkleistungen und die Kontrolle für die Abrechnung erforderlichen Abmessungen des Baubuches sowie Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit sind Teil der Leistung.

Die Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der Oberleitung sowie überhaupt die örtliche Vertretung der Interessen der Bauherren einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle. Die fachtechnische Bauaufsicht bearbeitet jene Fachbereiche, deren Kompetenz im klassischen Themenbereich der Landschaftsarchitektur angesiedelt sind.

Weiters schließt die fachtechnische Bauaufsicht noch die Leistungen der Finanzkontrolle (Kostenübersichten, Kostenentwicklung) , Projektsteuerung (Vertragsgestaltung, eventuell Projektüberwachung, abschließende Dokumentation) und die begleitende Projektkontrolle (Vertretung des Auftraggebers, Überprüfung des Projektziels, Terminkontrollen) mit ein.